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   LAG Schleswig-Holstein, 16.11.2011 - 3 Sa 284/11   

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https://dejure.org/2011,11951
LAG Schleswig-Holstein, 16.11.2011 - 3 Sa 284/11 (https://dejure.org/2011,11951)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.11.2011 - 3 Sa 284/11 (https://dejure.org/2011,11951)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. November 2011 - 3 Sa 284/11 (https://dejure.org/2011,11951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Schadensersatz, Diebstahl, Videoüberwachung, verdeckte, Geständnis, Verwertungsverbot, "Früchte des verbotenen Baumes", Schadenshöhe, Anscheinsbeweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertung von Parteivortrag zu Geständnis des Arbeitnehmers nach freiwilliger Ansicht heimlich erstellter Videoaufzeichnung; Schadensersatzklage der Arbeitgeberin bei Platindiebstahl durch Arbeitnehmer

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitgebereigentum - Schadensersatz bei Diebstahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung von Parteivortrag zu Geständnis des Arbeitnehmers nach freiwilliger Ansicht heimlich erstellter Videoaufzeichnung; Schadensersatzklage der Arbeitgeberin bei Platindiebstahl durch Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Prozessuale Verwertung einer unzulässigen Videoüberwachung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Prozessuale Verwertung einer unzulässigen Videoüberwachung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.11.2011 - 3 Sa 284/11
    Erst wenn durch die Verwertung einer rechtswidrig erlangten Information oder eines Beweismittels ein erneuter bzw. perpetuierender Eingriff in rechtlich erheblich geschützte Positionen der anderen Prozesspartei erfolgt und dies auch durch schutzwürdige Interessen der Gegenseite nicht gerechtfertigt sein könnte, kann ein prozessuales Verbot einer Verwertung in Betracht kommen (BAG a.a.O, Rz. 28, 30 und 36 m.w.N.: BAG vom 16.12.2010 ­ 2 AZR 485/08 ­ zitiert nach Juris, Rz. 31 und 35).

    Bei einer Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit den Interessen des Arbeitgebers ist somit durch eine Güterabwägung im Einzelfall zu ermitteln, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Vorrang verdient (BAG vom 27.03.2007 ­ 2 AZR 51/02 ­ zitiert nach Juris, Rz. 26 mit Hinweisen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; BAG vom 16.12.2010 ­ 2 AZR 485/08 ­ Rz. 85 f).

    Diese Belange können als Bestandteil der verfassungsgemäßen Ordnung das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschränken (BAG a. a. O.; BAG vom 16.12.2007 ­ 2 AZR 485/08 ­ zitiert nach Juris Rz. 37 m. w. N).

    bb) Vielmehr kann einer Prozesspartei die Möglichkeit, für sie günstige Tatsachen mit rechtlich unbedenklichen Mitteln nachzuweisen, nicht deshalb versagt werden, weil sie das Wissen von der Geeignetheit eines solchen Mittels u.U. auf rechtswidrige Weise erlangt hat (BAG vom 16.12.2010 ­ 2 AZR 485/08 ­ Rz. 40 m.w.N.) Die Klägerin hat zwar erst durch die Videoaufzeichnung den Beklagten als Täter ermittelt, in dem anschließenden Anhörungsgespräch vom 28.02.2008 aber die zusätzlichen Informationsquellen ,,Geständnis des Beklagten vor Zeugen" und ,,Unterlagen der Firma E...-S... GmbH & Co.KG" erlangt.

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.11.2011 - 3 Sa 284/11
    Aus § 286 ZPO i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG folgt die Verpflichtung der Gerichte, den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen (vgl. insbesondere BverfG 13. Februar 2007 ­ 1 BvR 421/05 ­ NJW 2007, 753, 754; BAG 27. März 2003 ­ 2 AZR 51/02 ­ BAGE 105, 356; Dauster/Braun NJW 2000, 313, 317, 319; Schlewing NZA 2004, 1071, 1072; Werner NJW 1988, 993, 998).

    Bei einer Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit den Interessen des Arbeitgebers ist somit durch eine Güterabwägung im Einzelfall zu ermitteln, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Vorrang verdient (BAG vom 27.03.2007 ­ 2 AZR 51/02 ­ zitiert nach Juris, Rz. 26 mit Hinweisen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; BAG vom 16.12.2010 ­ 2 AZR 485/08 ­ Rz. 85 f).

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.11.2011 - 3 Sa 284/11
    Aus § 286 ZPO i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG folgt die Verpflichtung der Gerichte, den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen (vgl. insbesondere BverfG 13. Februar 2007 ­ 1 BvR 421/05 ­ NJW 2007, 753, 754; BAG 27. März 2003 ­ 2 AZR 51/02 ­ BAGE 105, 356; Dauster/Braun NJW 2000, 313, 317, 319; Schlewing NZA 2004, 1071, 1072; Werner NJW 1988, 993, 998).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.11.2011 - 3 Sa 284/11
    Das Gericht ist an ein Nichtbestreiten wie auch an ein Geständnis grundsätzlich gebunden (BAG vom 13.12.2007 ­ 2 AZR 537/06 ­ zitiert nach Juris, Rz. 24 m.w.N.).
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